Erhöhtes Unfallruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsrecht

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Erhöhtes Unfallruhegehalt

Setzt sich eine Beamtin bzw. ein Beamter bei Ausübung einer dienstlichen Handlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aus und tritt infolge dieser Gefährdung ein Dienstunfall mit daraus resultierender Dienstunfähigkeit ein („qualifizierter Dienstunfall“), kommt ein erhöhtes Unfallruhegehalt in Betracht. Unterscheidungsmerkmal zum „normalen“ Dienstunfall ist also der lebensgefährdende Dienst im Einzelfall.

Bei der Bemessung des erhöhten Unfallruhegehaltes sind 80 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen. Allerdings muss der Beamte nicht nur infolge des Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt worden sein, sondern zugleich zum Zeitpunkt der Versetzung in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent beschränkt sein. Das erhöhte Unfallruhegehalt ist in den Laufbahnen des
- einfachen Dienstes mindestens aus der Besoldungsgruppe A 6,
- mittleren Dienstes mindestens aus der Besoldungsgruppe A 9,
- gehobenen Dienstes mindestens aus der Besoldungsgruppe A 12,
- höheren Dienstes mindestens aus der Besoldungsgruppe A 16
zu berechnen.

Das erhöhte Unfallruhegehalt kommt auch in Betracht, wenn der Beamte dienstunfähig geworden ist, weil er
- in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff oder
- einen außerhalb des Dienstes erlittenen Körperschaden, den er im Hinblick auf ein pflichtgemäßes dienstliches Verhalten oder deswegen erlitten hat, weil er in seiner Eigenschaft als Beamter angegriffen wurde.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


 UT 20200328

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beamtenversorgung-online.de © 2024