Mindestversorgung nach dem Beamtenversorgungsrecht

Zur Übersicht des "ABC der Beamtenversorgung" 

Mindestversorgung nach dem Beamtenversorgungsrecht

Mindestversorgung

Wegen des Alimentationscharakters der Beamtenversorgung gibt es dort - im Gegensatz zur Rentenversicherung - eine Mindestversorgung. Sie beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Amtsbezogene Mindestversorgung) oder - wenn es für die Beamtin bzw. den Beamten günstiger ist - 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zzgl. 30,68 Euro (Amtsunabhängige Mindestversorgung). Inzwischen ist die Mindestversorgung aber längst nicht mehr in allen Fällen garantiert. Bleibt eine Beamtin bzw. ein Beamter allein wegen langer Freistellungszeiten (Teilzeit oder Beurlaubung) hinter der Mindestversorgung zurück, wird nur noch das "erdiente" Ruhegehalt gezahlt, sofern sie nicht wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden. Lange Freistellungszeiten (Teilzeit und Beurlaubungen) vor dem 1. 7. 1997 bleiben unberücksichtigt.

Hinweis: Beispiel:

- Erdientes Ruhegehalt
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (unterstellt) 3000,00 Euro
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (unterstellt 18)
Ruhegehaltssatz 18 x 1,875 v. H. = 33,75 v. H.
Ruhegehalt 33,75 v. H. von 3 000,00 Euro = 1012,50 Euro

- Amtsbezogene Mindestversorgung
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3000,00 Euro
Ruhegehaltssatz 35 v. H.
Ruhegehalt 35 v. H. aus 3 000,00 Euro = 1050,00 Euro

- Amtsunabhängige Mindestversorgung (Stand: 01.01.2003)
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (Endstufe BesGr.A 4) 1760,20 Euro
Ruhegehaltssatz 65 v. H.
Ruhegehalt 65 v. H. von 1760,20 Euro 1144,13 Euro
Zuzüglich Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 BeamtVG 30,68 Euro
Amtsunabhängige Mindesversorgung 1174,81 Euro

Gezahlt wird die Amtsunabhängige Mindestversorgung, weil sie für den Beamten bzw. die Beamtin günstiger ist.


Einfach Bild anklicken

Taschenbuch WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte

Das beliebte Taschenbuch "WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte" informiert über das gesamte Beamtenrecht (u.a. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht). Das Taschenbuch orientiert sich an den Bundesvorschriften, vom Bund abweichende Regelungen in den Ländern werden erläutert. Das Buch können Sie für nur 7,50 Euro bestellen. Im ABO sparen Sie 10 Prozent. Wenn Sie auch unterjährig auf dem Laufenden bleiben wollen, liefern wir Ihnen gerne auch den neuen INFO-DIENST Beamte / Öffentlicher Sektor. Der INFO-DIENST erscheint regelmäßg (mind. 20 x im Jahr) und kostet im Doppelpack mit dem o.a. Taschenbuch nur 22,50 Euro (Laufzeit 12 Monate).

Wir bieten noch mehr Publilkationen. Bestellungen per Mail oder Fax >>>Bestellformular


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beamtenversorgung-online.de © 2024