Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (Bund/Kommunen bzw. Länder)

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Tarifrecht im öffentlichen Dienst

Hier informieren wir Sie über das Tarifrecht und bestehende Tarifverträge des öffentlichen Dienstes 

- Tarifverhandlungen und Sozialpartner im öffentlichen Dienst
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Bund und VKA (Gemeinden)
- Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit bestehenden Tarifverträgen, u.a. TV-L

Grundsätzliches

Am 13. September 2005 haben der Bund und die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie die Gewerkschaften den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)" und ergänzende Tarifverträge unterzeichnet. Diese Neuregelungen sind zum 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und gelten für etwa 2,1 Mio. Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen. Die wichtigsten Regelungen hierzu erläutern wir auf den Seiten 45 bis 66. Für Tarifbeschäftigte der Länder ist ebenfalls ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen worden. Der TV-L gilt seit dem 1. 11. 2006 und hat insoweit den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bzw. Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) abgelöst.

Tarifreform war notwendig

BAT bzw. MTArb haben die Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen von Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst über vierzig Jahre lang flächendeckend geregelt. Trotz aller Neuregelungen, die mit dem "TVöD" bzw. "TV-L" angepackt und umgesetzt worden sind, haben sich die Vertragsparteien dennoch an vielen Prinzipien des BAT bzw. MTArb orientiert. Kernelemente der neuen Tarifwerke sind vor allem:

- Bezahlungssystem,
- Einführung leistungsbezogener Zahlungselemente,
- Flexibilisierung der Arbeitszeit
- sowie Qualifizierung.

Der TVöD bzw. TV-L ist von den Tarifvertragsparteien in langen und schwierigen Verhandlungen entwickelt worden. Diese Phase war von großen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Veränderungen geprägt. Die Reformbemühungen der Gewerkschaften trafen auf ein schwieriges Umfeld. Sowohl die Konsolidierung öffentlicher Haushalte als auch die zunehmende Globalisierung der Weltmärkte haben in Deutschland ein Klima entstehen lassen, das mit einem enormen Druck auf die Senkung der Arbeitskosten und damit auch der Löhne verbunden war. Gerade am Beispiel des wochenlangen Streiks um die Wochenarbeitszeit wurde deutlich, dass diese Entwicklung am öffentlichen Dienst nicht spurlos vorbeigegangen ist.

Der BAT, der MTArb und der BMT-G waren zwar gut funktionierende Flächentarife, doch ob sie den Herausforderungen der Zukunft hätten Stand halten können, darf zumindest bezweifelt werden. Ähnlich wie viele Unternehmen in der Privatwirtschaft, hätten sich möglicherweise auch öffentliche Arbeitgeber wie Kommunen, Krankenhäuser oder Entsorger den tarifvertraglichen Regelungen entzogen. Den Gewerkschaften war bewusst, dass man mit bloßer Verweigerungshaltung die Interessen der Beschäftigten nicht hätte wahrnehmen können. Zum Blick nach "vorne" gab es keine Alternative.

Tarifrecht seit 2005 gilt für West und Ost

Das Tarifrecht von 2005 ist "schlanker". Wichtiger jedoch sind die Vereinheitlichungen für "Ost und West" und die Überwindung von zwei Arbeitnehmerbegriffen "Angestellte und Arbeiter". Gerade letzteres ließ sich in einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt nicht mehr rechtfertigen. Die Einführung eines einheitlichen Arbeitsnehmerstatus "Beschäftigter" ist ein echter Fortschritt und wird ein ganzes Stück helfen, die Bürokratie abzubauen. Die Tarifparteien -  Arbeitgeber des Bundes, der Länder und der VKA sowie die Gewerkschaften - sehen den TVöD bzw. TV-L als zeitgemäße Fortführung von tarifvertraglichen Prinzipien.

Neues Tarifrecht ersetzte alte rechtliche Regelungen 

Der TVöD hat am 1. Oktober 2005 die bisher für den öffentlichen Dienst des Bundes geltenden Manteltarifverträge BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O einschließlich der Mehrzahl der ergänzenden, ersetzenden und ändernden Tarifverträge abgelöst.

Einen Überblick über alle neuen Tarifverträge finden Sie auf der nächsten Seite. Damit haben auch sämtliche Rundschreiben und alle durch Rundschreiben bekannt gegebenen Regelungen zum BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O sowie die diese Tarifverträge ergänzenden, ersetzenden und ändernden Tarifverträge am 1. Oktober 2005 ihre Gültigkeit verloren, es sei denn, diese werden durch Rundschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) nach dem 1. August 2005 ausdrücklich bestätigt oder neu geregelt. Dies gilt insbesondere auch für durch Rundschreiben geregelte über- und außertarifliche generelle Maßnahmen, über- und außertariflich getroffene Einzelfallregelungen bleiben davon jedoch unberührt.

Vor dem 1. August 2005 ergangene Rundschreiben des BMI behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit, soweit sie zu den in Anlage 1 TVÜ-Bund Teil C abschließend aufgelisteten Tarifverträgen, die im Geltungsbereich des TVöD fortgelten, ergangen sind, oder sich auf Tarifverträge beziehen, für die nach Anlage 1 TVÜ-Bund Teil B - Negativliste - ein abweichender Zeitpunkt für das Außer-Kraft-Treten vereinbart worden ist. In den letztgenannten Fällen verlieren die dazu ergangenen Rundschreiben spätestens mit Außer-Kraft- Treten der zu Grunde liegenden tarifvertraglichen Regelung ihre Gültigkeit.

 Rundschreiben des BMI im Internet verfügbar

Als Arbeitshilfe finden Sie unter der Website des BMI eine Übersicht von ergangenen Rundschreiben und Durchführungshinweisen des Bundesinnenministeriums. 

 

Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes

Durch den Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund) vom 25. August 2006 wird zum 1. Januar 2007 eine Entgeltkomponente für die Tarifbeschäftigten eingeführt, die sich ausschließlich an der individuellen Leistung der/des Beschäftigten orientiert. Dadurch ist der konsequente Ausbau der leistungsbezogenen Bezahlung für die Tarifbeschäftigten des Bundes als ein wesentliches Element der von der Bundesregierung angestrebten Modernisierung des öffentlichen Dienstes eingeleitet worden. Die Detailausgestaltung erfolgt durch Dienstvereinbarungen, die den Besonderheiten der einzelnen Bundesbehörden Rechnung tragen.  

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Wichtige Tarifverträge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes: 

 

Tarifbeschäftigte des Bundes und
der Gemeinden:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
sowie weitere dazugehörige Regelungen (u.a. TVÜ)

 

Alte Tarifverträge von vor 2005

Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) mit den Vergütungsordnungen
Vergütungstarifvertrag mit Entgelttabellen zum BAT

Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb)

Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis 
zum MTArb

Lohntarifvertrag mit Entgelttabellen zum MTArb

 

Tarifbeschäftigte der Länder:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
zum Tarifvertrag 

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L)
zum Tarifvertrag

TV-Ärzte (Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken)
zum Tarifvertrag

TV-Forst (Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder)
zum Tarifvertrag

PKW Fahrer (Pkw-Fahrer-TV-L: Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder)
zum Tarifvertrag

Auszubildende Praktikanten

TVA-L BBiG (Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz)
zum Tarifvertrag

TVA-L Pflege (Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen)
zum Tarifvertrag

TV Prakt-L (Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten)
zum Tarifvertrag 


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Internetadressen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst: 

   Inhalt und Texte    

    Web-Adresse    

 Betreiber/Domaininhaber   

Informationen zum Tarifrecht in Bund, Länder und Gemeinden /  Kommunen  

www.tv-oed.de INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamte

Tarifverträge rund um den öffentlichen Dienst (TVöD)

www.tarif-oed.de Marketing Öffenlticher Dienst 
Überblick zum Tarifvertragsrecht
im öffentlichen Dienst
www.tarifvertragoed.de  IACD Internet Access Center
Die Website der TdL gibt einen Überblick zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder und zu den bestehenden Tarifverträgen für diesen Bereich, beispielsweise den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).  www.tdl-online.de  TdL - Tarifgemeinschaft deutscher Länder (ohne Hessen)
Das Bundesinnenministerim informiert über das Tarifrecht in der Bundesverwaltung, u.a. Entgeltordnung und Runschreibendatenbank des Bundesministeriums des Innern (BMI)  www.bmi.bund.de Tarifrecht im öffentlichen Dienst (Bund)
Die Website der VKA informiert über die Arbeitsbedingungen der kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ab. Die Tarifverträge der VKA gelten für über zwei Millionen Beschäftigte des kommunalen öffentlichen Dienstes bei über 10.000 Arbeitgebern. Die VKA hat 16 Mitgliedverbände, das sind die Kommunalen Arbeitgeberverbände (KAV) in den Bundesländern. Diesen sind die einzelnen kommunalen Arbeitgeber angeschlossen. Hierzu gehören beispielsweise Städte, Gemeinden und Landkreise,

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Sparkassen, Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, Nahverkehrsbetriebe, Flughäfen.

www.vka.de  Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

 

 

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