
Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation
Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonforme Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund - auch die Ruhestandsbeamten und Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern können Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.
Ausführliche Informationen finden Sie unter der besten EWebsite im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.
Ebenso bietet die 100-seitige Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, die unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung veröffentlicht wird, ausführliche Infos. In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (A 11). Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden. >>>zur (Vor)Bestellung
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Hier informieren wir Sie über das Versorgungsrecht von Beamtinnen und Beamten. Neben dem gesetzlichen Grundlagen des Beamtenversorgungsgesetzes und den Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift finden Sie auch weitere nützliche Informationen, z. B. eine Übersicht von Anwälten zum Verwaltungsrecht. Daneben bieten wir ausgewählte Hinweise, Tipps und Urteile zur Altersversorgung der Beamtinnen & Beamten.
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Red 20240404./ 20260416