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Die Riesterförderung für Beamtinnen und Beamte
Mit der Rentenreform 2001 ist die Eigenvorsorge als zusätzliche Säule der Alterssicherung eingeführt worden. Auf die Beamtinnen und Beamten ist dies mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 übertragen worden. Wer zusätzlich etwas für seine Altersversorgung tun will, wird durch Zulagen und Steuererleichterungen vom Staat gefördert. Die zusätzliche Altersversorgung ist mit Anreizen verbunden, es besteht aber kein Zwang, privat vorzusorgen.
Gefördert werden alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Empfänger von Besoldung oder Amtsbezügen sind. Wer es genau wissen möchte, findet ? im Kasten auf Seite 174 die Details.
Grundsätzlich werden Anlageformen gefördert, die im Alter durch lebenslange Zahlungen die staatliche Rente bzw. Pension ergänzen. Mit Beginn der staatlichen Förderung im Jahre 2002 werden von privaten Trägern wie Banken und Versicherungen zahlreiche Anlageformen angeboten. Das können beispielsweise Rentenversicherungen, Fonds oder Banksparpläne sein. Grundsätzlich entscheidet jeder selbst, ob und in welcher Form eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden soll. Der Staat fördert den gewählten Vertrag, wenn die Angebote staatlich zertifiziert sind. Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge können bei der Steuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zusätzlich bleiben in der Ansparphase sowohl Zinsen als auch die Erträge hieraus steuerfrei.
Ab 2008 können im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis zu 2.100 Euro jährlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch ? ähnlich wie bei Kindergeld und Kinderfreibetrag ? ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Ist dies der Fall, wird die Differenz dann bei der Steuer erstattet.
Hinweis: Riesterförderung Förderberechtigt sind:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten
- Personen in der Berufsausbildung
- Nicht erwerbstätige Eltern in einer anzurechnenden Kindererziehungszeit
- Pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte sowie deren Ehegatten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen,
- Geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
Wichtig:
Eine nicht unmittelbar förderberechtigte Person (z. B. Hausfrau/Hausmann), die mit einer unmittelbar förderberechtigten Person (z. B. Arbeitnehmer/in) verheiratet ist und die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung (gemeinsamer Haushalt) erfüllt, gilt als mittelbar förderberechtigt. Schließt der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner einen Altersvorsorgevertrag ab, kann auch der mittelbar förderberechtigte Ehepartner einen Vertrag abschließen und die Zulagenförderung in Anspruch nehmen ohne dafür selbst Eigenbeiträge aufbringen zu müssen.
Ausnahme:
Sind Kinder unter drei Jahren vorhanden, erwirbt sich die Person in der anzurechnenden Kindererziehungszeit automatisch eigene Rentenansprüche. Um die volle Förderung zu erhalten, muss dann ein kleiner Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Wenn nicht anders vereinbart, fließt die Kinderzulage automatisch auf den Altersvorsorgevertrag der Ehefrau.
Der Eigenbeitrag
Trotz der staatlichen Förderung und der möglichen Steuererleichterungen muss der Einzelne auch einen Beitrag leisten. Schließlich kommt ihm das im Alter zugute. Die Höhe des Eigenanteils setzt sich aus dem erforderlichen Mindesteigenbeitrag abzüglich der Zulage zusammen. Wer die Zulage voll ausschöpfen möchte, muss einen bestimmten Prozentsatz seines maßgeblichen Einkommens für die zusätzlich Eigenvorsorge aufwenden.
- ab 2006 3 Prozent des Einkommens (abzüglich Zulage)
- ab 2008 4 Prozent des Einkommens (abzüglich Zulage).
Maßgebend ist jeweils das sozialversicherungspflichtige Einkommen bzw. die Besoldung/Amtsbezüge des Vorjahres. Ist die Zulage höher als der eigene Aufwand, muss ein bestimmter Sockelbetrag geleistet werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Er beträgt seit 2005 einheitlich 60 Euro. Ein Beispiel dazu: Ein Auszubildender mit einer Vergütung von 5.000 Euro spart 4 Prozent, das sind 200 Euro. Abzüglich der Grundzulage von 154 Euro (ab 2008) würde dieser einen Eigenbeitrag von 46 Euro zahlen. Hier greift die Regelung des Sockelbetrages. Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Auszubildende 60 Euro zahlen. Die gesamte Sparleistung (Eigenbeitrag und Zulage) beträgt dann 214 Euro, wovon zwei Drittel vom Staat übernommen werden. Die Förderung wird seit 1. Januar 2002 gewährt.
Wer ab 2008 einen Anlagebetrag (Eigenbeitrag plus staatliche Zulage) von insgesamt 4 Prozent seines maßgeblichen Vorjahreseinkommens im Jahr zusätzlich anspart, erhält den maximalen Fördersatz. Die Förderberechtigten erhalten eine Grundzulage, die ab 2008 für Alleinstehende 154 Euro beträgt. Bei Ehepaaren erhalten beide Ehepartner je eine Grundzulage von 154 Euro (ab 2008), wenn sie jeweils einen eigenen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen. Dies gilt auch, wenn nur ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört. Hinzu kommen für jedes Kind, für welches Anspruch auf Kindergeld besteht, eine Kinderzulage von zusätzlich 185 Euro im Jahr.
Die Höhe und die stufenweise Steigerung der staatlichen Zulage(n) ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle.
Die bestehende Alterssicherung ? Rentenversicherung und Beamtenversorgung ? erlebte in den letzten Jahren eine Reihe von Einschnitten. Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 wird die Beamtenversorgung in acht Stufen abgesenkt, so dass voraussichtlich ab 2010 der Höchstversorgungssatz nur noch 71,75 Prozent beträgt. Berücksichtigt man, dass die meisten Beamtinnen und Beamten heute nur einen durchschnittlichen Versorgungssatz von 71% erreichen, wird nach den beschlossenen Kürzungen das Versorgungsniveau nur noch 67% betragen; weitere Einschnitte stehen bevor. Die aktiven Beamtinnen und Beamten haben bis heute keine Möglichkeit, neben ihrer Pension eine zusätzliche Rente auf Grundlage einer betrieblichen Altersversorgung aufzubauen. Sie können die steuerliche Förderung nach dem Riester-Modell aus schließlich über eine eigenfinanzierte private Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Mit dem Altersvorsorgepaket ?Das Renten- Plus? ermöglichen der DGB und ver.di, GEW, TRANSNET, IG BAU und IG BCE den Mitgliedern im Beamtenverhältnis und Mitgliedern ohne betriebliche Altersvorsorgemöglichkeit sowie deren Angehörigen eine günstige Privatvorsorge. Um sehr gute Produkte zu erhalten, wurde gemeinsam mit den Mitgliedsgewerkschaften anhand objektiver Qualitätsmerkmale entschieden. Ein Sachverständigengutachten des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. in Hamburg wurde in Auftrag gegeben. Studien der Bertelsmann-Stiftung zur ?Riester-Rente? sowie die Auswertungen der Stiftung Warentest wurden berücksichtigt. Finanztest (2/03) hat unsere Auswahl mit ?sehr gut? bewertet. Im Internet: www.Das-RentenPlus.de
Die Vorteile auf einen Blick:
Hohe garantierte Renten
Die günstigen Bedingungen des preiswerten Gruppenvertrages sowie niedrige Verwaltungs- und Abschlusskosten führen zu erheblichen Vorteilen und sichern eine hohe garantierte Rente.
Gute Beratung
Private Altersvorsorge ist ein komplexes Thema. Daher sind umfassende und qualifizierte Beratungsmöglichkeiten sichergestellt.
Transparenz und Information
Wichtige Details zu den Produkten, z.B. Kosten, Förderbedingungen und Risiken, werden ausführlich und verständlich erläutert.
Flexible Verträge und Beiträge Verträge und Beiträge können angepasst werden, z.B. bei Gehaltsveränderungen,
Heirat, Familienzuwachs, Ausbildungsabschluss oder Arbeitszeitverkürzung.
Vertragsänderungen kostenlos
Wenn Verträge ohne Beitragsleistung ruhen, ist dies kostenlos. Gleiches gilt für den Wechsel in ein anderes Versicherungsprodukt.
Angehörigen-Verträge ohne Eigenbeiträge
Bei bestimmten familiären Situationen können Angehörige eine so genannte reine Zulagenbesparung vereinbaren.
Für jede Altersgruppe
Das Produktangebot enthält für fast jede Altersgruppe die passende Variante.
Die Vertragspartner. Beratung und Information durch die Unternehmen (zum günstigen Tarif von 0,12 ?/Min):
RentenPlus Klassik oder Chance (Rentenversicherung)*
Debeka Telefon 01 80/5 00 65 90-10 Fax 0180/5 00 65 90-11
BHW Telefon 01 80/5 00 65 90-20 Fax 0180/5 00 65 90-21
DBV-Winterthur Telefon 01 80/5 00 65 90-30 Fax 0180/5 00 65 90-31
DEVK Telefon 01 80/5 00 65 90-40 Fax 0180/5 00 65 90-41
HUK-COBURG Telefon 01 80/5 00 65 90-50 Fax 0180/5 00 65 90-51
NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Telefon 01 80/5 00 65 90-60 Fax 0180/5 00 65 90-61
DWS Investments Telefon 01 80/5 00 65 90-70 Fax 0180/5 00 65 90-71
DWS TopRente (Investmentsfonds)
*Die Versicherer bilden ein Konsortium. Daher sind die Produkte identisch.
Staatliche Förderung bei privater Altersvorsorge* (in Euro)
Jahr 2006 2007 ab 2008
Jährlicher Eigenbeitrag 696,00 696,00 922,00
Grundzulage 228,00 228,00 308,00
Kinderzulage 276,00 276,00 370,00
Sparleistung** 1.200,00 1.200,00 1.600,00
0 0 0
(3%) (3%) (4%)
Förderung 504,00 504,00 678,00
Förderquote*** 42% 42% 42,4%
(Tabellenende)
* verheiratet, 2 Kinder, maßgebliches Jahresbruttoeinkommen: 40.0000 Euro
** schrittweise (siehe Seite 174)
*** ohne eine etwaige zusätzliche Steuerersparnis
Praxisbeispiel:
Eine ledige Arbeitnehmerin ohne Kinder mit einem maßgeblichen Jahreseinkommen von 30.000 Euro spart davon ab 2008 jährlich 4 Prozent, also 1.200 Euro. Das sind 1.046 Euro Eigenbeitrag und 154 Euro Zulage. Hinzu kommt eine zusätzliche Steuerersparnis von ca. 228 Euro. Die effektive Belastung liegt demnach nur bei 818 Euro. Dies entspricht einer Förderquote von 31,8 Prozent. Wird die Sparleistung 30 Jahre erbracht und liegt die Verzinsung bei nur 4,1 Prozent, erhält sie zusätzlich rund 319 Euro Rente im Monat.
Grundsätzlich gilt: je früher man mit der Investition in die private Altersvorsorge beginnt, desto höher sind später die Erträge.
Das RentenPlus des DGB
Die Einschnitte in der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung in den letzten Jahren wirken sich nicht unerheblich auf die Höhe der Einkommen im Ruhestand aus, sodass eine eigene Vorsorge immer wichtiger wird. Die aktiven Beamtinnen und Beamten haben bis heute keine Möglichkeit, neben ihrer Pension eine zusätzliche Rente auf der Grundlage einer kostengünstigen betrieblichen Altersvorsorge zu erhalten. Um die steuerlichen Förderungsmöglichkeiten nach dem Riester-Modell in Anspruch nehmen zu können, bleibt ihnen nur der Weg über eine eigenfinanzierte private Altersvorsorge. Unter den Mitgliedern der Gewerkschaften des DGB befinden sich rund 570.000, die im Beamtenverhältnis stehen und von dieser Problematik unmittelbar betroffen sind.
Mit dem Altersvorsorgepaket ?Das RentenPlus? wollen der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften ver.di, GEW,TRANSNET, IG BAU und IG BCE den Gewerkschaftsmitgliedern und deren Angehörigen, die keine Möglichkeit haben, über eine betriebliche Altersvorsorge zu günstigen Konditionen Verträge abzuschließen, insbesondere den Mitgliedern im Beamtenverhältnis, den Zugang zu einer günstigen und verbraucherorientierten Privatvorsorge eröffnen.
Sämtliche wirtschaftlichen Vorteile kommen ausschließlich den Mitgliedern und deren Angehörigen zugute .Weder der DGB noch die Mitgliedsgewerkschaften erhalten für ihre Tätigkeit Vergütungen von den Finanzdienstleistern.
Die Produktauswahl basiert auf objektiven Qualitätskriterien:
- Kostenvorteile, die zu einer höheren garantierten Rente führen
- Sicherstellung einer guten Beratung
- Flexibilität der Verträge und der Beiträge beispielsweise bei Gehaltsänderungen, Heirat, Familienzuwachs, Ausbildungsabschluss oder Arbeitszeitverkürzung
- Kostenloses Ruhenlassen und kostenloser Wechsel aus Versicherungsverträgen
- Transparenz und Information zu wesentlichen Punkten des Produktes, wie Kosten, Nutzen, Förderbedingungen und Risiken
- Möglichkeit einer reinen Zulagenbesparung
- Produkte für fast jede Altersgruppe
Diese Anforderungen erfüllen die Produkte der Debeka Sondertarif Förderrente SFR ?Klassik? und Sondertarif Förderrente SFR ?Chance? sowie die Investmentprodukte der DWS Investments DWS TopRente Dynamik, DWS TopRente Balance und DWS TopRente Plus.
Die Unternehmen Debeka, BHW, DBV-winterthur, DEVK, HUK-COBURG und NÜRNBERGER Versicherungen bieten gemeinsam als Versicherungskonsortium unter der Konsortialführerschaft der Debeka die Versicherungsprodukte an. DWS Investments bietet die DWS TopRente an. Die Unternehmen beraten die Gewerkschaftsmitglieder ausführlich und kompetent.
FINANZtest hat im Heft 2/2003, Seite 69 bescheinigt, dass ?Das RentenPlus? auf jeden Fall attraktiv sei und bestätigt: ?Die Anbieter ziehen bei Renten-Plus- Verträgen weniger Kosten ab als bei individuell abgeschlossenen Riester-Verträgen. Das führt zu einer höheren Rente.? Darüber hinaus hat FINANZtest die Vergleichbarkeit mit bereits als ?sehr gut? bewerteten Einzelverträgen bekräftigt.
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |