Unfallruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsrecht

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Unfallruhegehalt

Ist ein Beamter infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden (vgl. § 44 Bundesbeamtengesetz und entsprechendes Landesrecht) und in den Ruhestand versetzt worden, erhält er Unfallruhegehalt. Das Unfallruhegehalt ist das Kernstück der Dienstunfallfürsorge. Die Dienstunfallfürsorge wird dem Grunde nach wie die Regelbeamtenversorgung ermittelt, beinhaltet aber eine Reihe von materiellen Verbesserungen bei der Berechnung und der Höhe des Unfallruhegehalts. So entfallen zunächst die Anwendung des Versorgungsabschlags und auch eine Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes. Bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist dagegen die Zurechnungszeit auf die Hälfte begrenzt (§ 13 Abs. 1 i. V. m. § 36 Abs. 2 BeamtVG).

Das nach § 14 Abs. 1 BeamtVG ermittelte Ruhegehalt erhöht sich zudem pauschal um 20 Prozentpunkte und beträgt mindestens 66 2/3, höchstens aber 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. In einigen Bundesländern wurde dagegen mittlerweile auch das Höchstunfallruhegehalt schrittweise auf 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge abgesenkt. Das Unfallruhegehalt beträgt jedoch mindestens 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 (vgl. auch § 69e Abs. 6 BeamtVG).


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


UT 20200328

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beamtenversorgung-online.de © 2024